Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Verein wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Verein zu richten. Der Aufnahmeantrag ist unter folgendem Link zu finden:

Aufnahmeantrag

Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand durch Beschluss. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Mit der Abgabe des unterzeichneten Aufnahmeantrags erkennt das Mitglied die Vereinssatzung. Die aktuelle Satzung ist unter folgendem Link zu finden:

Vereinssatzung

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt Jährlich:

  • für Erwachsene: 120 EUR
  • für Kinder: 60 EUR
  • für Familien:
    • je Elternteil 85 EUR;
    • je Kind 50 EUR.

Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsadresse des Vereins. Die Kündigung kann nur mit einer Frist von sechs Wochen zum Halbjahresende erfolgen.